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Ein Jahr oder Halbjahr im Ausland

Grundsätzlich ist es möglich, im Verlaufe der Oberstufe mehrere Monate bis zu einem ganzen Schuljahr im Ausland zu verbringen. Ein solcher Aufenthalt sollte frühzeitig geplant und der Schule mitgeteilt werden, um ggf. eine Beratung vornehmen zu können.
Im Regelfall erfolgt nach dem Auslandsaufenthalt eine Fortsetzung des Schulbesuchs in der Klassenstufe, in der die Schülerin bzw. der Schüler die JFS vorübergehend verlassen hat, also z.B. im Einführungsjahrgang (10. Klasse für G8 / 11. Klasse für G9). Bei einem einjährigen Auslandsaufenthalt wäre dies mit einer Wiederholung des Jahrgangs gleichbedeutend.

In Ausnahmefällen kann rechtzeitig vor der Rückkehr ein Antrag an den Schulleiter gestellt werden, in dem um ein Überspringen eines Schulhalbjahres bzw. des ganzen Schuljahres gebeten wird. Dies sollte aber nur bei besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern in Betracht gezogen werden.  

Noten des Auslandsaufenthaltes können NICHT übernommen werden.

Auslandsjahr: Text
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