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Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum am Gymnasium dient nicht in erster Linie der Berufsfindung, sondern hat – je nach den Möglichkeiten der aufnehmenden Betriebe – folgende Zielsetzung:

  • Ersterfahrung mit der Arbeits- und Berufswelt

  • Erweiterung der wirtschafts- und betriebskundlichen Kenntnisse

  • Impulsgebung zur eigenen Berufs-, Studien- und Lebensplanung

In der 9.Jahrgangsstufe wird das Fach Wirtschaft/Politik zweistündig unterrichtet. Es basiert auf den drei Säulen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Das Praktikum ist eingebettet in den Themenkomplex „Wirtschaftliches Handeln in Haushalt und Betrieb“ sowie „Ökonomie und Arbeitswelt im Wandel“, es bietet vielfältige praktische Erfahrungen und veranschaulicht die unterrichtlichen Inhalte in besonderer Weise. Daneben werden Selbstständigkeit, Eigenverantwortung sowie die soziale Kompetenz geschult. Deshalb sollte der Betrieb sorgfältig und früh ausgewählt werden, damit dieser erste Kontakt mit der Arbeitswelt für Ihre Kinder in guter Erinnerung bleibt.

Vor dem Praktikumsbeginn werden im Fachunterricht relevante Unterrichtsinhalte  durchgenommen, so dass die Schülerinnen und Schüler gut vorbereitet in das Praktikum gehen. Sofern die ausgewählten Betriebe nicht zu weit vom Schulort entfernt liegen, wird die Fachlehrkraft möglichst viele Praktikanten besuchen.

Da eine wichtige Zielsetzung des Praktikums die Erweiterung der wirtschafts- und betriebskundlichen Kenntnisse ist, kommen nur Betriebe in Frage, in denen wirtschaftliche Einsichten gewonnen werden können. Von daher sind Schulen, Kindergärten und öffentliche Einrichtungen nicht geeignet und werden von der zuständigen Fachlehrkraft nicht genehmigt.

Die tägliche Arbeitszeit bzw. Anwesenheit im Betrieb beträgt sechs bis acht Stunden. Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen. Während des Praktikums sind die Schüler angehalten, sich Notizen zu machen, da sie anschließend innerhalb eines angemessenen Zeitraumes einen Praktikumsbericht (ca. drei DIN-A4-Seiten) verfassen sollen, dessen Bewertungsergebnis in die Zensurenfindung einfließen wird.

Die Schülerinnen und Schüler sind trotz der Aufzeichnungen, die sie über ihr Praktikum machen, verpflichtet, innerbetriebliche Informationen vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Im Zweifelsfall sollte das Kind im Betrieb nachfragen oder diesem die fraglichen Textinhalte des Berichts vorlegen.

Bei der ersten Elternversammlung in der 9.Jahrgangsstufe wird sich die Fachlehrkraft Wirtschaft/Politik vorstellen und ggf. Fragen beantworten.

Da das Praktikum direkt vor den Osterferien stattfindet, besteht für die Kinder die Möglichkeit der individuellen Verlängerung in die Ferien hinein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz seitens der Schule lediglich für den Zeitraum während der Schulzeit besteht. Für die Zeit der Verlängerung muss eine Versicherung von Seiten der Eltern abgeschlossen werden.

Bitte beachten:

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler einen Betrieb außerhalb Schleswig-Holsteins für das Praktikum ausgewählt haben, ist sie/er nicht über die Gemeindeunfallversicherung Schleswig-Holstein versichert. In diesem Fall wird auch für den offiziellen Praktikumszeitraum eine entsprechende Versicherung benötigt.

Betriebspraktikum: Text
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