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Schulmediation und Tatausgleich

Zwischen der Schulmediation und dem Tat-Ausgleich in der Schule bestehen wichtige Unterschiede.

Die Mediation ist ein freiwilliges Angebot der jeweiligen Schule zur konstruktiven Konfliktbewältigung.

Der Tat-Ausgleich ist im Gegensatz zur Schulmediation eine verpflichtende Maßnahme der Schule. Jeder Geschädigte hat ein verbrieftes Recht auf Wiedergutmachung! Der Täter kann sich der Teilnahme am Gespräch nur entziehen, wenn er dafür auf der  Grundlage des Schulgesetzes anders zur Verantwortung gezogen wird.

Daher kann der Tat-Ausgleich nur von Schulsozialarbeitern/Lehrkräften geleitet und moderiert werden.

Der Moderator ist beim Tat-Ausgleich überwiegend parteilich zu Gunsten der/des Geschädigten und verdeutlicht ein klares Wertebild.

Bei der Schulmediation sind die Schlichter allparteilich und die Lösung wird von den Beteiligten freiwillig festgelegt. Es gibt eine gegenseitige Entschuldigung und/oder Wiedergutmachung.

Beim Tat-Ausgleich ist die Wiedergutmachung verpflichtend und wird einseitig eingefordert.

Um einen Tat-Ausgleich auszuführen, bedarf es klarer Vorinformationen durch den Moderator. Dies ist bei der Mediation nicht notwendig.


Pädagogische Ziele im Tat-Ausgleich

Die Ziele, die durch die Arbeit innerhalb des Tat-Ausgleichs erreicht werden, lassen sich nach Täter- und Opferzielen differenzieren.

Die Geschädigten erhalten die Chance, dem Täter gegenüber die Folgen der Tat zu verdeutlichen und eine Schadenswiedergutmachung einzufordern.

Der/die Geschädigte lernt

  • die Angst vor dem Täter zu überwinden und über das Erlittene zu sprechen,

  • Wiedergutmachung einzufordern,

  • wie er/sie aus der Opferrolle herauskommt und sich konstruktiv gegen Gewalt wehren kann

Der Täter  erhält die Möglichkeit/Chance, sein Handeln mit dem/der Geschädigten zu besprechen und zu zeigen, dass er/sie bereit ist, die Konsequenzen seines Handelns zu übernehmen und sich somit der Tat zu stellen.

Die Täter lernen

  • die Geschädigtenperspektive und die Folgen ihres/seines Handelns kennen,

  • die Verantwortung für sein/ihr Handeln zu übernehmen,

  • dass ihr/sein Verhalten persönliche Konsequenzen hat,

  • dass zwar ihr/sein Verhalten aber nicht ihre/seine Person abgelehnt wird.

 

Bei welchen Konflikten macht es Sinn, den Tatausgleich durchzuführen?

Bei Konflikten, die (zunächst) einseitig verursacht werden,

  • bei jeglicher körperlicher Gewalt gegenüber Mitschülern/innen,

  • bei verbaler, psychischer Gewalt, bei herabwürdigendem, beleidigendem Verhalten,

  • bei Diebstahl und Sachbeschädigungen,

  • unterstützend und als ein Baustein bei Mobbing und Cybermobbing.

Schulmediation_Tatausgleich: Text
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